Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kajak- und Elektroboottouren

Unsere Touren werden ausschließlich geführt angeboten. Das Mindestalter der Teilnehmer ist 3 Jahre und alle unsere Angebote können ohne Vorkenntnisse. Das Gewicht einer Person darf aus Sicherheitsgründen maximal 110 kg. betragen. (Das gilt natürlich nur für die Kajaktouren)

Bitte lesen Sie vor der Buchung Ihrer Touren sorgsam die Geschäftsbedingungen, um anschließende Missverständnisse und Probleme zu vermeiden. Bitte informieren Sie alle Teilnehmer Ihrer Fahrt bereits im Vorfeld über den Inhalt der AGB und damit über den geschlossenen Vertrag zwischen Outdoor-Usedom Thomas Heller (Anbieter) und Ihnen (Teilnehmer).

§ 1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmer an einer Tour sollten im Interesse der eigenen Sicherheit  körperlich gesund sein und schwimmen. Um eine ideale und notfalls gesonderte Betreuung sicherstellen zu können, sollten etwaige Krankheiten sowie die geplante Teilnahme von Nichtschwimmern vor Fahrtantritt dem Anbieter mitgeteilt werden. Minderjährige Teilnehmer bedürfen der Betreuung eines autorisierten Erwachsenen. Aus Sicherheitsgründen besteht eine Gewichtsbeschränkung von 110 Kilogramm pro Teilnehmer.

§ 2 Gründe für eine Nichtmitnahme

Der Anbieter hat das Recht, Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ersatzlos von der Kanutour auszuschließen. Gleiches gilt bei Missachtung oder Zuwiderhandlung gegen ausdrückliche Sicherheitsanweisungen der Mitarbeiter des Anbieters.

§ 3 Buchung und Vertrag

1.) Touren können telefonisch,schriftlich oder per Email gebucht werden. Sobald der Anbieter die Buchung per Email bestätigt hat, kommt ein für beide Parteien bindender Vertrag zustande.

2.) Besonders bei größeren Gruppen lässt sich die genaue Teilnehmerzahl häufig nicht langfristig bestimmen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, unter Angabe einer geschätzten Teilnehmerzahl zu buchen. Spätestens 5 Werktage vor Fahrtbeginn müssen die Teilnehmer dann die konkrete Teilnehmerzahl angeben.

3.) Bei Gruppenbuchungen, ist der Buchende für die Vertragserfüllung aller von Ihm mit angemeldeten Teilnehmer verantwortlich. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag bzw. bei Nichtteilnahme einzelner Personen einer Gruppe, nach Verstreichen der Frist, ist der Buchende unmittelbar für alle Vertragsverpflichtungen, wie z.B. die Zahlungsverpflichtung, verantwortlich.

4.) Bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf ursprünglich vereinbarte Ermäßigungen. In einem solchen Fall gelten die regulären Preise des Anbieters

5.) Für nicht angemeldete Personen besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer Tour. Bitte kündigen Sie zusätzliche Teilnehmer bis 3 Werktage vor Fahrtantritt an, damit ausreichend Kapazitäten bereitgestellt werden können.

§ 4 Fälligkeit

Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tage der Tour vor dessen Antritt fällig.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden

1.) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Tour vom Vertrag zurück treten.

2.) Die bereits im Vorfeld der Tour angefallenen Aufwendungen/Kosten können vom Anbieter als Ersatz einverlangt werden. Der Umfang der bereits getroffenen Aufwendungen und damit die Höhe des Ersatzanspruches richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und wird in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis wie folgt pauschalisiert:

Ab dem 3. Tag vor Beginn der Tour: 100 % der vereinbarten Vergütung

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in Höhe der in Rechnung gestellten pauschalierten Stornierungskosten nicht entstanden oder niedriger ist, als die berechnete Pauschale.

§ 6 Absage einer Tour durch Thomas Heller Outdoor-Usedom

1.) Die Touren finden grds. auch bei schlechtem Wetter statt.

2.) Der Anbieter hat das Recht aus Sicherheitsgründen eine anberaumte Touren abzusagen, dies ist insbesondere bei Hochwasser der Fall. Das gleiche gilt, soweit aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben das Befahren der Krumminer Wiek, insbesondere etwa wegen zu niedrigen Wasserstandes, nicht gestattet sein sollte.

3.) Die Entscheidung ob die Tour durchgeführt wird, kann aufgrund von äußeren Umständen, die einen sicheren Ablauf einer Tour gefährden und die bei Vertragsschluss für den Anbieter nicht absehbar waren kurzfristig vor Ort getroffen werden. Sofern möglich, informiert der Anbieter den Teilnehmer vorher. Schon geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vom Anbieter zurückerstattet.

4.) Muss eine begonnene Tour unterwegs wegen Undurchführbarkeit (höhere Gewalt) oder Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer oder aus einem der vorstehenden Gründe abgebrochen werden, oder muss vom geplanten Programminhalt aus solchen Gründen abgewichen werden, gilt die Veranstaltung als durchgeführt.

§ 7 Pflichten der Teilnehmer/Kunden

1.) Das Tragen einer Schwimmhilfe für Minderjährige (bis 18 Jahre) ist Pflicht. Verweigert ein Minderjähriger bzw. dessen gesetzlicher Vertreter für diesen das Tragen einer Schwimmhilfe, ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer ersatzlos von der Tour auszuschließen.

2.) Sollten erwachsene Teilnehmer das Tragen der Schwimmhilfen, trotz Hinweis des Anbieters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter) verweigern, kann sich hieraus im Falle eines Schadens der Einwand des Mitverschuldens bis hin zu einer alleinigen Haftung des Teilnehmers begründen.

3.) Alle Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Anbieters oder dessen Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter) aus Gründen der Sicherheit oder des Naturschutzes Folge zu leisten.

4.) Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung ihrer selbst oder anderer Teilnehmer ausgeschlossen ist.

§ 8 Haftung

1.) Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter auch für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder der von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter) beruhen.

2.) Für sonstige Schäden übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder der von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter) beruht.

§ 9 Ausrüstung

1.) Schwimmhilfen werden vom Anbieter gestellt und müssen bei der Tour von den Teilnehmern getragen werden. Kleinkinder erhalten ohnmachtsichere Schwimmwesten.

2.) Alles mitzunehmende Privatgepäck der Teilnehmer ist wasserdicht in die dafür vorgesehenen Packsäcke oder Tonnen zu verstauen. Handy und Autoschlüssel mit Wegfahrsperre vertragen kein Wasser. Für Schäden aus nicht sachgemäßer Verstauung übernimmt der Anbieter keine Haftung.

3.) Der Anbieter sichert den technisch einwandfreien Zustand des dem Teilnehmer vor Fahrtantritt übergebenen Materials zu. Für Folgeschäden oder Verletzungen, die entgegen dieser Zusicherung aus nachweislich fehlerhaft ausgehändigtem Material resultieren, haftet der Anbieter.

4.) Schäden an dem vom Anbieter ausgehändigten Material, die von Teilnehmern zu verantworten sind und das Maß einer gewöhnlichen Abnutzung überschreiten, können vom Anbieter auf Kosten des Teilnehmers behoben werden. Bei Totalschäden bzw. Materialverlusten kann der Anbieter das Material zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen.

§ 10 Hunde

Die Mitnahme von Hunden während einer Tour ist grundsätzlich nach Rücksprache mit dem Anbieter möglich.

§ 11 Rücktransport

Der Rücktransport zum Ausgangspunkt der Tour erfolgt ausschließlich nach individueller Absprache mit dem Anbieter.

§ 12 Geschenkgutscheine 

Geschenkgutscheine sind 3 Jahre gültig. Preiserstattungen auf Gutscheine, die der Teilnehmer nicht einlösen möchte, sind grundsätzlich nicht möglich.

§ 13 Fundsachen

Vom Teilnehmer vergessene und vom Anbieter aufgefundene Gegenstände werden bis einem Monat nach der Tour  verwahrt und können bei  Outdoor-Usedom nach Absprache abgeholt werden. Ein Versand ist nicht möglich.

§ 14 Bildrechte

Der Anbieter ist berechtigt während den Touren Foto- und Videoaufnahmen zu machen und diese anschließend zu Werbezwecken zu verwenden. Dieser Regelung kann vor Antritt der Tour oder während dessen ausdrücklich widersprochen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bootsvermietung

1. Buchung
Unser Angebot ist freibleibend. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass alles jederzeit zur Vermietung bereitsteht. Zu Spitzenzeiten, insbesondere an Wochenenden von Mai bis August, empfiehlt sich eine telefonische Reservierung. Telefonische Reservierungen sind verbindlich.  Ein Vorauszahlung ist nur in Ausnahmefällen nötig. Mieter müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

2. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Mietvertrag können Stornokosten entstehen. Können die Boote nicht zu dem Termin erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten anteilig vom Mietpreis zu übernehmen: Mindestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin 25%, zwischen einer und zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 50%, zwischen 1 Tag und 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 75%, Stornierungen am Tag des vereinbarten Termins 100%. Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung der reservierten Kanus zum gleichen Tarif ist generell möglich. Allerdings muss diese spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Termin erfolgen. Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (starker Dauerregen, Gewitter) die Kanufahrt nicht stattfinden, können Sie diese nach rechtzeitiger Absprache (mindestens 4 Stunden vor Fahrtantritt) mit uns absagen oder auf einen anderen Termin verlegen.

3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Kanus und endet mit der Rückgabe. Dabei sind Befahrensregeln unbedingt einzuhalten. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.

4. Mietvertrag
Bei Abholung müssen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag unterschreiben, in dem alle vermieteten Gegenstände aufgelistet sind. Der Mieter hat sich davon überzeugt, dass die Mietgegenstände für sein Vorhaben geeignet sind. Im Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter, jegliche Haftung für die Mietsache zu übernehmen, die sich aus Benutzung, Transport und evtl. Weitergabe an Dritte ergeben. Außerdem verpflichtet er sich, dass die im Vertrag aufgelisteten Gegenstände zum vereinbarten Termin und in einwandfreien Zustand zurückgegeben werden. Eine Kaution erheben wir bei Identitätsnachweis (Ausweis, Führerschein) nicht. Vor Antritt der Fahrt sind die bestellten Boote, abzüglich der Anzahlung in bar zu bezahlen.

5. Rückgabe
Die Mietgegenstände sind gereinigt zurückzugeben. Andernfalls müssen wir Ihnen entstehende Reinigungskosten in Rechnung stellen. Die Entsorgung entstandener Abfälle obliegt dem Mieter. Aufgetretene Mängel oder Beschädigungen des Materials, der Boote sind unmittelbar bei der Rückgabe unaufgefordert anzuzeigen.

6. Haftung
Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden durch unsachgemäße Handhabung aus. Bei Verlust oder Beschädigung, sowie Schäden gegenüber Dritten haftet der Mieter in vollem Umfang. Wir weisen darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass die Sachen nicht gegen Verlust oder Beschädigung versichert sind und dass eine Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht für geliehene Gegenstände aufkommt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Neupreis.

7. Mitwirkungspflicht
Jede/r Touren-Teilnehmer/in, der in Ihrem Namen an der Kanutour teilnimmt,  ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen. Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Insassen vor Antritt der Fahrt über die wichtigsten Schifffahrtsregeln und Rechtsvorschriften zu unterrichten. Der Mieter ist verpflichtet, geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Bitte Ruhe auf dem Wasser und Rücksichtnahme der Natur. Der Mieter und jeder die dazugehörigen Tourenteilnehmer verpflichten sich, auf übermäßigen Alkoholgenuss während der Paddeltour zu verzichten und die 0,5 Promille Regel, die auf Bundeswasserstraßen gilt, unbedingt einzuhalten. Personen, die bereits vor Fahrtantritt stark unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen, schließen wir von Kanutouren mit unserem Material aus.

8. Gerichtsstand ist Wolgast

9. Wirksamkeit
Sollte ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht in Frage gestellt.

10. Haftungsausschluss
Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu verantworten haben (Stau, Straßensperrungen, Unfall, etc.). Es fährt jeder auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Wir haften nicht in Fällen höherer Gewalt, d.h. in Situationen, die aus einer Wetterlage entstehen können, umgestürzte Bäume, Sperrungen des Flusses durch eine Behörde, etc.

11. Anerkennung der Geschäftsbedingungen
Mit der Übernahme unseres Materials werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrradverleih

1. Vertragspartner / Entgelt

Vertragspartner des Vermieters können nur Personen ab dem 16. Lebensjahr unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses werden.

Mietpreis:

Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe des Fahrrades vom Mieter eine Barkaution zu verlangen. 

Sämtliche Zahlungen sind sofort mit Abschluß des Vertrages fällig.

2. Rücktritt

Bei Vorbestellung besteht ein Rücktrittsrecht ausschließlich bei schriftlicher Rücksprache mit dem Fahrradverleih. Bei Wahrnehmung des Rücktrittsrechts ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter eine Aufwandsentschädigung zu erstatten. Unseren Aufwand berechnen wir Ihnen wie folgt:

Rücktritt bis 7 Tage vor dem Mietzeitraum: 10% des Gesamtbetrags; mindestens 10,- €/Rad.

Rücktritt bis 3 Tage vor dem Mietzeitraum: 50% des Gesamtbetrags

Rücktritt bis 24 Std. vor Mietzeitraum: 70 % des Gesamtbetrags

Bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtbetrags

3. Haftung

Der Mieter benutzt die Mietsache ausschließlich auf eigenes Risiko. 

Die Mietstation haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 

Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu vertreten haben (Stau, Straßensperrung, Unfall).

Wir übernehmen keine Haftung für die aus einer Panne resultierende Folgeschäden (z.B. Zug verpasst), da mögliche kleine Pannen (z.B. Platten) als üblich zu betrachten sind. 

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Empfang der Mietgegenstände in einwandfreiem und unbeschädigten Zustand. 

Der Mieter erklärt, dass er den Gebrauch der überlassenen Gegenstände beherrscht.

Der/die Fahrradfahrer steht nicht unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen.

Das Fahrrad ist in demselben Zustand wieder zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. 

Um Schäden zu vermeiden, hat der Mieter alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. 

Die Benutzung abseits befestigter Wege zu sportlichen Wettbewerben und die Weitervermietung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Mietstation untersagt. 

Der Mietgegenstand ist sorgsam zu behandeln und gegen Diebstahl zu sichern. Solange der Mietgegenstand nicht genutzt wird, ist er an einem sicheren Ort durch ein Schloß und an festen Gegenständen (Zäune, Masten, etc.) zu sichern. 

Nach 22:00 Uhr ist der Mietgegenstand in einem verschlossenen Raum abzustellen. 

Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluß des Mietvertrages über eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, welche die Fahrt mit dem Mietgegenstand mit sich bringt.

Der Vermieter weißt darauf hin, dass Gravel Bikes nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind.

5. Rückgabe der Mietgegenstände

Der Mieter hat den Mietgegenstand spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am Ausgabeort zurückzugeben.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet. 

Bei Rückgabe des Fahrrades ist der Mietvertrag vorzulegen. 

Die Fahrräder sind im sauberen Zustand zurückzugeben; gegen eine Unkostenpauschale von Euro 15,00 pro Fahrrad wird die Fahrradreinigung von uns übernommen.

Die Mietzeit darf nur mit vorheriger Zustimmung der Mietstation überzogen werden. Bei nicht angekündigter Verlängerung wird zusätzlich zum regulären Mietpreis ein Zuschlag von 10,- Euro pro Tag berechnet; ggf ein darüber hinaus gehender Schaden ist zu ersetzen.

Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Rades auftretende Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

Die Mietgegenstände und ggf. dazugehöriges Zubehör sind an den Ausgabeort zurückzubringen. 

Bei Hinterlegung der Mietgegenstände an einem anderen Ort werden die anfallenden Kosten für die Inanspruchnahme eines Transportunternehmens direkt dem Mieter in Rechnung gestellt. 

24 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabetermin wird polizeiliche Anzeige erstattet.

6. Reparatur

Ein defekter Mietgegenstand ist immer zum Ausgabeort zurückzubringen. Ein in Anspruch genommener Pick-up-Service ist kostenpflichtig. 

Wird eine Reparatur notwendig, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter entstanden ist, oder auf dessen Verschulden beruht, muss dieser hierfür die Kosten übernehmen.

Bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels vom Schloß, wird dieser mit ab 20,- € in Rechnung gestellt.

7. Unfall/Diebstahl

Der Mieter verpflichtet sich bei Diebstahl und Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmer sofort polizeiliche Anzeige zu erstatten und die Mietstation zu informieren. Das Polizeiprotokoll und ein detaillierter schriftlicher Schadensbericht (schriftlicher Bericht unter Vorlage einer Skizze, Namen und Anschrift der beteiligten Personen, Kennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge) ist der Mietstation unverzüglich auszuhändigen.

Der Mieter haftet der Mietstation bei Diebstahl, sowie Beschädigungen der ihm überlassenen Gegenstände für den Laden-Neupreis zzgl. etwaiger Montage- und Verwaltungskosten. 

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigungskosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten

8. Allgemeines

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten in der EDV der Mietstation für Zwecke des Verleihs gespeichert werden. Die Daten des Mieters werden nicht an Dritte weitergeleitet.

Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.

Der Gerichtsstand ist Wolgast.